Allgemeine Geschäftsbedingugnen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bootsvermietung Detlef Schultz im Duisburger Innenhafen
Duisburger Str. 258
45478 Mülheim

Die Benutzung unserer Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungswesten Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen, die den Anforderungen entsprechen genutzt werden. Erwachsene Nichtschwimmer sind grundsätzlich um Tragen einer Rettungsweste verpflichtet. Ab einer Geschwindigkeit von 40 km/h sind alle Besatzungsmitglieder zum tragen einer Rettungsweste verpflichtet.
Der Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer und die Kaution sind in voller Höhe vor Betreten des Bootes fällig.
Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für alle Folgekosten. Sollte der anschließende Mieter die Fahrt auf Grund der Verspätung nicht antreten können, zahlt der Mieter den Ausfall.
Alle Boote müssen bis 19.00 Uhr zurückgegeben sein. Verspätete Rückgabe führt zu einem Aufpreis pro angefangene Stunde unabhängig von Bootstyp und Mietdauer. Das verbrauchte Benzin wird nach Rückgabe der Boote zum aktuellen Tageskurs der Tankstelle: Marina Duisburg in Rechnung gestellt.
Sollte ein Abschleppen mit einem Motorboot nötig werden, fallen dafür Kosten je nach Entfernung an.
Weder Havarie, noch Unfall oder Wetterveränderungen oder -bedingungen berechtigen den Mieter zur Preisminderung oder Schadenersatz
Den Anweisungen des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen ist umgehend und uneingeschränkt Folge zu leisten.
Die Höchstzulässige Personenzahl ist einzuhalten.
Unsere Boote und Zubehör sind in einwandfreiem Zustand. Bei Beschädigungen oder Verlust (auch bei unsachgemäßer Benutzung, Transport, auch durch Dritte, oder durch mangelhafte Sicherung) haftet der Bootsmieter für Reparatur, Wiederbeschaffung und evtl. Umsatzausfall in voller Höhe. Für Schäden an Dritten oder deren Eigentum übernimmt der Vermieter keine Haftung.
Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden. Nichtgemeldete Schäden können auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.
Verschleißerscheinungen sind von der Schadensersatzpflicht ausgenommen.
Der Mieter verpflichtet sich Boote und Zubehör sorgsam und Pfleglich zu behandeln.
Bei Havarien oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu verständigen und Weisungen für weiteres Verhalten abzuwarten.
Aufsichtspersonen haben Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit der beaufsichtigten Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot verantwortlich.
Von Schilf, Seerosenfeldern, Fischereigeräten und Ufern muss ein ausreichender Abstand eingehalten werden.



Reservierung, Stornierung
Eine Reservierung ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Eine Reservierung ist für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande. Eine Reservierungsbestätigung erfolgt per E-Mail, SMS oder WhatsApp. Auch die Reservierungsdauer ist verbindlich. Die Verbindlichkeit der Reservierung entfällt bei deutlich unpünktlicher Rückgabe des Bootes durch die Vormieter.
Der Vermieter muss die reservierten Boote für die vereinbarte Zeit zur Verfügung stellen.
Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn besondere Umstände dem entgegenstehen. (Vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Umgang mit den Booten, mangelnde Eignung oder Können, höhere Gewalt, Unpünktlichkeit des Vormieters)
Bei Ausfällen wegen höherer Gewalt, Sturm, Sturmwarnung, Hochwasser oder Unpünktlichkeit des Vormieters ist der Vermieter nicht zu Ersatz verpflichtet.
Der Mieter haftet für alle entstandenen Schäden in voller Höhe
Ab einer Hochwassermarke von 6 Meter, Duisburg Ruhrort ist keine Bootsvermietung möglich.
In der Kajüte herrscht grundsätzliches Rauchverbot. Rauchen an Bord ist nur beim Stillliegen ohne Wind erlaubt.
Der Genuss von Alkohol ist dem Rudergänger untersagt.
Die Boote sind alle Vollkaskoversichert. Im Schadenfall haftet der Mieter mit seiner Kaution für den Schaden.
Der Mieter erkennt mit dem Betreten des Bootes diese AGB als verbindlich an.